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   BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99   

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BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99 (https://dejure.org/2000,5210)
BayObLG, Entscheidung vom 20.09.2000 - 1Z BR 86/99 (https://dejure.org/2000,5210)
BayObLG, Entscheidung vom 20. September 2000 - 1Z BR 86/99 (https://dejure.org/2000,5210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Testamentsbestimmung; Alleinerbe; Testamentsvollstreckung; Nachlass; Soziale Bestimmung

  • Judicialis

    BGB § 140; ; BGB § 2065 Abs. 2; ; BGB § 2225; ; FGG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 140, § 2065 Abs. 2, § 2225; FGG § 20
    Tod des Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 64 VI 6260/98
  • LG München I - 16 T 21798/98
  • BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 317
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 174/93

    Anspruch auf Bestellung eines Notvorstandes für einen Verein durch das

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99
    Allerdings hatte der Tod der früheren Beteiligten zu 1 nicht die Erledigung der Beschwerde, sondern die Erledigung der Hauptsache zur Folge, weil der Verfahrensgegenstand Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses durch den Tod der Beteiligten zu 1 weggefallen war (vgl. § 2225 BGB; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 85 und 94), und die Erledigung der Hauptsache ergab sich auch nicht bereits aus den entsprechenden Erklärungen der Beteiligten, sondern war von Amts wegen festzustellen, da ein Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur in echten Streitverfahren an übereinstimmende Erledigungserklärungen der Parteien gebunden ist, in Amts- und Antragsverfahren aber die Erledigung in der Hauptsache von Amts wegen festzustellen hat (BayObLG FamRZ 1991, 846/847; Bumiller/Winkler Freiwillige Gerichtsbarkeit 7. Aufl. § 12 Rn. 33); nur bei Aufrechterhaltung des Sachantrags ist eine Feststellung der Hauptsacheerledigung von Amts wegen nicht möglich, der Antrag ist dann vielmehr zurückzuweisen (BayObLGZ 1993, 348/349).

    Ansonsten aber kann keine Beschwerdeentscheidung mehr getroffen werden; denn die Beschwerdeberechtigung als Zulässigkeitsvoraussetzung muß auch noch im Zeitpunkt des Erlasses der Beschwerdeentscheidung gegeben sein (BayObLGZ 1952, 268/270; Keidel/Kahl Rn. 15; Jansen Rn. 11 jeweils zu § 20); die Beschwerde hat sich vielmehr erledigt (vgl. BGHZ 66, 297/299; BayObLGZ 1993, 348/349).

  • BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64
    Auszug aus BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99
    Wenn der Tod eines Beteiligten die Hauptsache nicht erledigt, ist ein etwaiger Rechtsnachfolger von Amts wegen zu ermitteln und am Verfahren zu beteiligen (BayObLGZ 1960, 110/119; 1964, 433/435; DNotZ 1963, 732/733; OLG Hamm BB 1970, 104; Keidel/Kayser Rn. 79; Bumiller/Winkler Rn. 40 jeweils zu § 12; Bassenge/Herbst Einl. FGG Rn. 69; Jansen FGG 2. Aufl. Vorbem. §§ 8 - 18 Rn. 36).

    Beanspruchte der Beschwerdeführer die Stellung eines Erben oder Erbeserben, so geht die Rechtsstellung, die er durch Einlegung der Beschwerde erlangt hatte, ohne weiteres auf seine Rechtsnachfolger, also seine Erben, über (BayObLGZ 1964, 433/435; Keidel/Kahl § 20 Rn. 74).

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99
    Nur für den Kostenerstattungsschuldner reicht die formelle Beteiligung aus; wer Beschwerde gegen eine im Verfahren der freiweilligen Gerichtsbarkeit ergangene Entscheidung erhebt, ist schon damit Beteiligter i.S. des § 13a Abs. 1 FGG (BGHZ 31, 92/102).
  • BayObLG, 17.08.1990 - BReg. 1a Z 36/89

    Einlegung der Beschwerde durch Nachlasspfleger für unbekannte Erben;

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99
    Der Nachlaßpfleger hat im Erbscheinsverfahren desjenigen Erblassers, für dessen unbekannte Erben er bestellt wurde, kein Antrags- und Beschwerderecht (BayObLG FamRZ 1991, 230; Staudinger/Schilken Rn. 48, 50; MünchKomm/Promberger Rn.. 133 jeweils zu § 2353).
  • KG, 14.06.1988 - 1 W 2613/88

    Persönliche; Anhörung; Mittel; Anordnung; Persönliches; Erscheinen;

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99
    Kostenerstattungsgläubiger kann aber grundsätzlich nur sein, wer nicht nur formell am Verfahren beteiligt wurde, sondern als materiell Beteiligter oder aufgrund einer sonstigen Beschwerdebefugnis berechtigt war, am Beschwerdeverfahren teilzunehmen (BayObLGZ 1965, 50/52, 333/341; 1966, 49/65 f.; 1972, 354/364; KG FamRZ 1968, 472/473; OLGZ 1988, 418/423 f.).
  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 64/72
    Auszug aus BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99
    Kostenerstattungsgläubiger kann aber grundsätzlich nur sein, wer nicht nur formell am Verfahren beteiligt wurde, sondern als materiell Beteiligter oder aufgrund einer sonstigen Beschwerdebefugnis berechtigt war, am Beschwerdeverfahren teilzunehmen (BayObLGZ 1965, 50/52, 333/341; 1966, 49/65 f.; 1972, 354/364; KG FamRZ 1968, 472/473; OLGZ 1988, 418/423 f.).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99
    Vom Rechtsbeschwerdegericht ist nur zu prüfen, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand - etwa ein Teil des Testamentswortlauts - Übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG NJW-FER 2000, 93; MünchKomm/Leipold aaO).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 165/76

    Letztwillige Verfügung, mit der einer sittlichen Pflicht oder einer auf den

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99
    Es könnte daher eine Umdeutung der nichtigen Ernennung eines Testamentsvollstreckers, dem die Bestimmung der Personen und Gegenstände der Zuwendung überlassen wird, in eine Erbeinsetzung des "Testamentsvollstreckers" mit der Auflage, den Nachlaß sozialen Zwecken zuzuwenden, in Betracht kommen; denn die Umdeutungsregelung des § 140 BGB kann auch bei nichtigen Verfügungen von Todes wegen eingreifen (BGH NJW 1978, 423; Staudinger/Otte § 2065 Rn. 46; § 2084 Rn. 9; MünchKomm/Leipold § 2065 Rn. 25, § 2084 Rn. 60 ff.; Reinhard Zimmermann, "Quos Titius voluerit" - Höchstpersönliche Willensentscheidung des Erblassers oder "power of appointment"?, München 1991, S. 57 ff.).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99
    Ansonsten aber kann keine Beschwerdeentscheidung mehr getroffen werden; denn die Beschwerdeberechtigung als Zulässigkeitsvoraussetzung muß auch noch im Zeitpunkt des Erlasses der Beschwerdeentscheidung gegeben sein (BayObLGZ 1952, 268/270; Keidel/Kahl Rn. 15; Jansen Rn. 11 jeweils zu § 20); die Beschwerde hat sich vielmehr erledigt (vgl. BGHZ 66, 297/299; BayObLGZ 1993, 348/349).
  • BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99
    (1) Die Testamentsauslegung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang überprüfbar (BayObLG FGPrax 2000, 149/150; MünchKomm/Leipold § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 243/93

    Beschwerderecht; Betreuter; Mutter; Tatgericht; Vorbringen; Zeugenaussage;

  • BayObLG, 21.02.1991 - BReg. 3 Z 17/91

    Erledigung; Hauptsache; Amtsverfahren; Antragsverfahren; Feststellung

  • BayObLG, 12.06.1992 - 1Z BR 20/92

    Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts; Anforderungen an den Nachweis des

  • OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - 3 Wx 80/13

    Testament; Auslegung; Erbeinsetzung; Zweckauflage; Erbfolge

    Deshalb ist die Einsetzung eines Erben mit der Auflage, den gesamten Nachlass einer näher bezeichneten, insbesondere einer sozialen, Bestimmung zuzuführen, rechtlich möglich (BayObLG FamRZ 2001, S. 317 ff).
  • OLG München, 24.09.2019 - 31 Wx 126/18

    Aussetzung des Kostenfestsetzungsverfahrens

    Dem steht nicht entgegen, dass ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht durch den Tod eines Beteiligten unterbrochen wird (vgl. BGH FamRZ 2009, 872; BayObLG FamRZ 2001, 317; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 815), denn vorliegend hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 85 FamFG und die darin erfolgte Verweisung auf die Vorschriften der ZPO das Kostenfestsetzungsverfahren aus dem Anwendungsbereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit herausgenommen und der Regie der ZPO unterstellt, so dass deren allgemeine Grundsätze zum Tragen kommen.
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2022 - 11 W 6/21

    Beteiligung des Nachlasspflegers im Erbscheinsverfahren

    Seine Rechte werden durch eine im Erbscheinsverfahren ergehende Entscheidung nicht betroffen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.09.2000 - 1Z BR 86/99 -, Juris Rn. 48).
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